Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts. Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist. Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.moringapulver.net/

 

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze. In unserem Online-Shop können Sie:
Waren kaufen.


2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind


Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

 

3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Unterstützende Maßnahmen: Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
Kontraste Text, Alternativtexte für Bilder, Per Tastatur Taste

 

4. Kontaktangaben - Barriere melden
Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns per Post per E-mail kontaktieren:
Andre Langensiepen Moringa Familienbetrieb
Verantwortliche/r: André Langensiepen
Akazienstr.
58332 Schwelm
E-Mail: info@moringapulver.eu


5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für uns ist noch keine Marktüberwachungsbehörde zuständig:

6. Schlichtungsstelle und -verfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die  Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Wirtschaftsakteuren des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:


Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


Diese Erklärung wurde am 15.04.2025 erstellt.